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Digitaler Rechnungseingang als Chance für Hausverwaltungen

Geschrieben von Dirke Ziechmann | 24.06.25 09:23

Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie offiziell: die E-Rechnungspflicht. Was auf den ersten Blick wie eine weitere bürokratische Hürde wirkt, kann für Hausverwaltungen zur echten Chance werden – vorausgesetzt, sie erkennen und nutzen das Potenzial. Warum Immobilienverwaltungen jetzt auf digitale Rechnungsprozesse umsteigen sollten und wie diese in der Praxis funktionieren, erfahren Sie in diesem Artikel.  

Inhalt:
  1. E-Rechnungspflicht in Kraft - Übergangsfristen laufen
  2. Was ist die E-Rechnungspflicht?
  3. Betrifft die E-Rechnungspflicht auch Hausverwaltungen?
  4. Von der Pflicht zum Potenzial: Digitale Rechnungen als Chance für Hausverwaltungen
  5. Vorteile der E-Rechnung und des digitalen Rechnungseingangs
  6. Praxisbeispiel: MA-Hausverwaltung
  7. So funktioniert digitale Rechnungsprüfung in der Praxis
  8. Ergebnisse: Was die MA-Hausverwaltung erreicht hat
  9. Fazit: Jetzt planvoll handeln statt später aufholen

E-Rechnungspflicht in Kraft - Übergangsfristen laufen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Annahme elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Aktuell gelten noch Übergangsregelungen, doch spätestens ab 2028 wird auch der Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen zur Pflicht. Für Hausverwaltungen beginnt damit eine wichtige Transformationsphase. 

Was ist die E-Rechnungspflicht? 

Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen bei Geschäften zwischen inländischen Unternehmen zur Nutzung eines strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungsformats, das automatisiert verarbeitet werden kann. PDFs und eingescannte Belege gelten nicht mehr als elektronische Rechnungen. 

Praxisnahe Tipps für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungspflicht erhalten Sie im Blogartikel 6 Tipps, wie Hausverwaltungen gekonnt die E-Rechnungspflicht umsetzen 

Weitere rechtliche Informationen zur E-Rechnungspflicht stellt das Bundesfinanzministerium bereit.  

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch Hausverwaltungen?

Ja, alle Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig Rechnungen ausstellen – und das tun die meisten Hausverwaltungen – sind betroffen. Auch Rechnungen von Lieferanten, Handwerksbetrieben oder Dienstleisterinnen müssen elektronisch verarbeitet werden. Ausnahmen gelten u. a. für Kleinstbeträge bis 250 € oder Kleinunternehmen. Wer als Hausverwaltung zukunftssicher und rechtskonform arbeiten will, kommt an der digitalen Rechnungsverarbeitung nicht vorbei: 

„Das Thema E-Rechnungen wird uns ja alle irgendwann treffen. [...] Wenn ich die E-Rechnungen in DocuWare einmal richtig eingestellt habe, läuft das automatisiert durch. Das ist für mich eine riesige Chance.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 
 

Von der Pflicht zum Potenzial: Digitale Rechnungen als Chance für Hausverwaltungen 

Was zunächst wie eine lästige gesetzliche Anforderung klingt, kann bei genauerem Hinsehen zum echten Gamechanger werden, denn in der Umstellung auf E-Rechnungen steckt erhebliches Potenzial für Immobilienverwaltungen: Digitale Rechnungsverarbeitung kann Prozesse deutlich verschlanken, manuelle Arbeit reduzieren und Wachstum ermöglichen – gerade für Verwaltungen wie die von Marcel Angst, die ihre Einheiten effizient betreuen möchten:  

„Jeder Hausverwalter weiß, dass es nicht schwierig ist, neue Liegenschaften zu finden, sondern eher die Prozesse so aufzubauen, dass man ab einer gewissen Größe wachsen kann.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung
 

Vorteile der E-Rechnung und des digitalen Rechnungseingangs  

Schnellere Bearbeitung 

  • Automatischer Import und Datenextraktion (z. B. Betrag, Leistung, Kreditor) 
  • Kein Abtippen mehr 
  • Automatischer Abgleich von Rechnung, Bestellung und Lieferschein 
  • Weniger Rückfragen und Fehler 

„Ich bin viel, viel, viel, viel schneller und genauer. Das ist ein riesen Mehrwert.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

 

Effiziente Freigabeprozesse von überall 

  • Digitale Workflows mit Rollenverteilung (z. B. Objektbetreuung → Buchhaltung → Geschäftsführung) 
  • Freigabe per Klick von überall 
  • Transparenz durch klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit 

„Mir war es wichtig, dass man von überall auf die Daten zugreifen kann.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

 

Zeitersparnis im Tagesgeschäft 

  • Weniger manuelle Tätigkeiten (z. B. Kuvertieren, Abheften) 
  • Entlastung der Buchhaltung und Objektbetreuung 
  • Mehr Zeit für Kommunikation und Betreuung 

„Ich bekomme von einem Lieferanten 1.000 Rechnungen im Jahr. Mit E-Rechnung brauche ich vielleicht 10 Minuten für alle – ohne 5 Minuten pro Rechnung. Das ist ein riesiger Hebel.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

 

Optimale Vorbereitung für Abrechnungen und Prüfungen 

  • Rechnungen strukturiert und digital verfügbar (z. B. effizientere Betriebskostenabrechnung) 
  • kein langwieriges Suchen dank Volltextsuche 
  • Nachvollziehbarkeit gegenüber Beiräten, Eigentümerinnen und Wirtschaftsprüfern 

 

Liquiditätsverbesserung und Kostenreduktion 

  • schnellere Bearbeitung ermöglicht frühzeitige Zahlung 
  • optimierter Cashflow und mehr finanzielle Flexibilität 
  • Kostenersparnis durch systematisches Skontoziehen, Verzicht auf Papier, Porto, Druckkosten und manuelle Bearbeitung 

 

Skalierbarkeit 

  • standardisierte Abläufe & Automatisierung 
  • mehr Einheiten ohne mehr Personal 

„Ob wir 2.500 oder 20.000 Einheiten verwalten, wir würden trotzdem alles gleich machen.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

 

Revisionssicherheit und gesetzeskonforme Archivierung 

  • digitale Belege erfüllen gesetzliche Anforderungen 
  • Schutz vor Datenverlust, Papierchaos und Fristversäumnissen 

„Wenn die Papiermappe verschwindet, ist sie weg. Hier habe ich Transparenz, um ordentlich lenken und steuern zu können.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

Praxisbeispiel: MA-Hausverwaltung  

Die MA-Hausverwaltung mit Sitz in Bretten betreut aktuell über 2.400 Einheiten, vorwiegend im Bereich der WEG-Verwaltung. Gegründet von Marcel Angst, setzt das Unternehmen auf digitale Prozesse und arbeitet mit einem Team aus sechs Mitarbeitenden.  

Marcel Angst hat den Schritt in Richtung Digitalisierung konsequent vollzogen – auch wenn der Weg dorthin nicht ohne Hürden war. Er testete verschiedene Lösungen und stellte fest, dass digitale Tools nur dann einen echten Mehrwert bieten, wenn sie zum Unternehmen passen und technisch ausgereift sind.  

„Was mir total wichtig war, dass ich nicht noch mal diesen Abtippaufwand habe.“  – Marcel Angst, Geschäftsführer MA-Hausverwaltung 

Heute arbeitet die MA-Hausverwaltung mit immoDocument.FLOW, einem speziell für Hausverwaltungen entwickelten System auf Basis von DocuWare, das nahtlos mit der Buchhaltungssoftware Win-CASA verbunden ist. Damit ist ein durchgängig digitaler Rechnungsworkflow ohne Medienbrüche möglich.

So funktioniert digitale Rechnungsprüfung in der Praxis  

Ein digitalisierter Rechnungseingang ist nur dann eine echte Entlastung, wenn auch die nachgelagerten Schritte effizient organisiert sind. Im folgenden Beispiel zeigen wir den praxiserprobten Workflow der MA-Hausverwaltung von Marcel Angst – eine Lösung, die sich im täglichen Betrieb bewährt hat:

  1. Rechnungseingang

Digitale Rechnungen gehen an ein zentrales E-Mail-Postfach (z. B. rechnungen@...). Papierrechnungen werden gescannt und per Scan-to-Mail an dasselbe Postfach weitergeleitet. (Wichtig: Der Scanner sollte das Rechnungspostfach direkt ansteuern können.) Ziel ist ein einziger überwachter Eingangskanal. 

  1. Automatische Belegerkennung

Das System auf Basis von DocuWare erkennt neue Rechnungen automatisch im Postfach. Es liest automatisch wichtige Daten wie Objekt, Kreditor, Rechnungsnummer, Beträge usw. aus. Die ausgelesenen Daten werden von Mitarbeitenden geprüft und wenn nötig korrigiert. Je öfter Sie ähnliche Rechnungen auslesen, desto besser und zuverlässiger wird die Belegerkennung, da sie dazulernt. 

  1. Sachliche Prüfung

Die Rechnung wird der zuständigen Person (z. B. Objektbetreuende oder Inhaber:in) zugewiesen. Diese prüft auf sachliche Richtigkeit: 

  • Wurde die Leistung erbracht? 
  • Ist die Rechnung plausibel und begründet? 
  • Gehört die Rechnung zum richtigen Objekt? 
  • Optional kann ein Kommentar zur Dokumentation hinzugefügt werden. 
  1. Buchhalterische Kontierung

Im nächsten Schritt übernimmt die Buchhaltung:  

  • Auswahl des passenden Sachkontos (wird aus Win-CASA übernommen) 
  • Zuordnung haushaltsnaher Dienstleistungen nach §35a EStG 
  • Automatische Überweisungen und Splitbuchungen möglich 
  • Die Kontierung kann durch Vorlagen und wiederkehrende Buchungen stark beschleunigt werden. 
  1. Übergabe an Buchhaltungssoftware

Die kontierten Rechnungen werden samt Beleglink per Schnittstelle an die Buchhaltungssoftware (z. B. Win-CASA) übergeben. Die Daten erscheinen dort mit der Möglichkeit, Zahlungstermine oder offene Posten direkt zu erzeugen. Offene Posten werden in einer Überweisungsliste aufgeführt, aus der eine SEPA-Datei erstellt und an den Zahlungsdienstleister übermittelt wird. 

  1. Revisionssichere Archivierung & Transparenz

Sämtliche Rechnungen und Bearbeitungsschritte werden im revisionssicheren Archiv dokumentiert. Die Volltextsuche garantiert eine einfache Belegrecherche, z. B. über Bruttobetrag oder Schlagworte. Die Dublettenprüfung vermeidet doppelte Verarbeitung. 

Ergebnisse: Was die MA-Hausverwaltung erreicht hat  

Die durchdachte Digitalisierung des Rechnungseingangs hat für die von Marcel Angst geführten MA-Hausverwaltung zu konkreten Effekten geführt: Durch die Einführung eines automatisierten Workflows spart das Team nach eigener Einschätzung rund 60 Prozent der bisherigen Bearbeitungszeit. Gleichzeitig wurde eine vollständige Transparenz über alle Dokumente erreicht. Innerhalb eines Jahres konnte die Verwaltung ihre betreuten Einheiten um 1.200 auf inzwischen über 2.400 steigern. Auch das ortsunabhängige Arbeiten ist heute problemlos möglich und unterstützt flexible Arbeitsmodelle im Team. Für die MA-Hausverwaltung hat sich der Umstieg auf digitale Prozesse gelohnt, ob im Tagesgeschäft, bei der strategischen Weiterentwicklung und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit. 

Fazit: Jetzt planvoll handeln statt später aufholen   

Die E-Rechnungspflicht sollte ein Weckruf sein, bestehende Prozesse zu hinterfragen – besonders für Hausverwaltungen, die täglich mit großen Mengen von Dokumenten, vielen Beteiligten und komplexen Abrechnungsabläufen arbeiten. Die Umstellung auf elektronische Rechnungen eröffnet die Möglichkeit, ineffiziente Strukturen abzubauen und Verwaltungsprozesse zukunftsfähig aufzustellen. Statt erst unter Zeitdruck auf gesetzliche Vorgaben zu reagieren, lohnt es sich, frühzeitig zu planen – und aus der Pflicht einen nachhaltigen Vorteil zu entwickeln. Die Erfahrung von Marcel Angst zeigt eindrucksvoll: Wer frühzeitig in sinnvolle Systeme und klare digitale Workflows investiert, gewinnt nicht nur Zeit und Transparenz – sondern auch Arbeitgeberattraktivität und Wachstumsspielraum. 

 Sie möchten sehen, wie digitale Rechnungsverarbeitung konkret funktioniert? In der Webinaraufzeichnung „Die E-Rechnungspflicht als Chance für eine effiziente Verwaltung“ zeigen Marcel Angst und Michael Köhler den ganzen Prozess in der Praxis. Jetzt kostenfrei ansehen.  

 

Disclaimer: Dieser Beitrag bietet keine verbindliche Rechtsberatung. Wenden Sie sich bitte daher bei konkreten rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt. Auch wenn die Inhalte dieses Artikels sorgfältig und gewissenhaft recherchiert wurden, übernimmt tutum keine Haftung für die hier angeführten Informationen.